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Ihre Anwaltskanzlei in Hamburg Fuhlsbüttel

Rechtsanwaltsvergütung

Unsere Leistungen rechnen wir regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

In Einzelfällen und bei reinen Beratungstätigkeiten schließen wir mit Ihnen eine Gebühren-vereinbarung.

Nicht jedes Gespräch mit uns kostet Geld. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich in Ihrem Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts überhaupt lohnt, können Sie uns ohne Mehrkosten anrufen, Sie zahlen nur die üblichen Verbindungskosten Ihres Telefonanbieters. In vielen Fällen macht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes keinen Sinn. Wenn Sie also zunächst  vorab klären möchten, ob Ihre „Sache“ überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte, was unsere Tätigkeit voraussichtlich kosten würde oder Sie ähnliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir betrachten derartige Vorabinformationen als Service für unsere Mandanten.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.

Bitte kontatktieren Sie uns für weitere Informationen oder informieren Sie sich hier über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt.

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