Entscheidung des BGH zu Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen
In seinem Urteil vom 18.06.2015 hat der BGH entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen – im Allgemeinen – keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt.