Es ist wieder so weit. Bis zum 31.12.2014 müssen die Nebenkostenabrechnungen für das Kalenderjahr 2013 vorliegen!
Für Vermieter ist diese Frist übrigens eine Ausschlussfrist! Wenn die Abrechnung beim Mieter verspätet eintrifft, kann der Vermieter nichts mehr nachfordern. Für Rückforderungsansprüche des Mieters gilt dies aber nicht! Deswegen kann der Mieter auch nach Ablauf der Frist von seinem Vermieter verlangen, dass dieser noch abrechnet.
Wer als Mieter seine Abrechnugn selbst überprüfen möchte, dem möchte ich ein kleines Heft vom Deutschen Mieterbund empfehlen:
Das Heft kann direkt beim DMB für 6 Euro bestellt werden. Hier sind einfach verständlich die wichtigsten Informationen zu Nebenkosten und Heizkosten enthalten. Ich glaube zwar nicht, dass jede zweite Abrechnung falsch ist, aber Kontrolle ist auf jeden Fall besser.
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