Mit uns kommen Sie zu Ihrem Recht – und Ihrem Geld!
Moin, Moin!
Liebe Besucher,
wir sind eine auf das Zivilrecht spezialisierte Kanzlei. Unser Büro befindet sich in Hamburg-Fuhlsbüttel (dicht an der Grenze zu Langenhorn) in Flughafennähe. Sie können wahlweise mit dem Auto, Bus, U-Bahn, Fahrrad oder Ihrem Learjet anreisen. (Vom Flughafen sind es allerdings ein paar Minuten Fußmarsch.)
Wir wissen, dass einige Menschen lieber zum Zahnarzt als zum Rechtsanwalt gehen. Vor allem wegen der Kosten. Sprechen Sie uns doch einfach vorher an, wir können Ihnen dann sagen, was ungefähr auf Sie zukommt. Gegebenenfalls kann auch eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden. Und wenn Ihnen der Aufenthalt in einer Anwaltskanzlei gar zu aufregend ist, kommen wir auch gerne auf einen Kaffee zu Ihnen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir finden eine Lösung.
Sibylle Trost
Rechtsanwältin
Wohn- und Gewerberaummietrecht
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um Ihre privaten und gewerblichen Mietverhältnisse.
Maklerrecht
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Maklerrechts.
Forderungsmanagement und Zwangsvollstreckung
Wir unterstützen Sie bei der effizienten Durchsetzung Ihrer offenen Forderungen und übernehmen die rechtssichere Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Rechtsanwaltsvergütung
Unsere Leistungen rechnen wir regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
In Einzelfällen und bei reinen Beratungstätigkeiten schließen wir mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung.
Nicht jedes Gespräch mit uns kostet Geld. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich in Ihrem Fall die Einschaltung eines Rechtsanwalts überhaupt lohnt, können Sie uns ohne Mehrkosten anrufen, Sie zahlen nur die üblichen Verbindungskosten Ihres Telefonanbieters. In vielen Fällen macht die Beauftragung eines Rechtsanwaltes keinen Sinn. Wenn Sie also zunächst vorab klären möchten, ob Ihre „Sache“ überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte, was unsere Tätigkeit voraussichtlich kosten würde oder Sie ähnliche Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir betrachten derartige Vorabinformationen als Service für unsere Mandanten.
Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder informieren Sie sich hier über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Sprechen Sie uns an
… um all Ihre Fragen zu etwaig entstehenden Kosten oder Sinnhaftigkeit der Einschaltung eines Anwaltes zu klären. Fragen kostet nichts!